Pflegeversicherung

Dem Pflegefall mit Würde begegnen

Statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens irgendwann pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung und oft reichen diese Leistungen plus Rente und Vermögen nicht aus, um im Ernstfall die Kosten einer guten Pflege zu tragen. Um diese Lücke zu schließen, sollte eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Diese kann verhindern, dass Ihre Angehörigen zu Zahlungen verpflichtet werden oder Sie auf Zuschüsse des Sozialamtes angewiesen sind.

Seit 1995 ist man gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen das Pflegerisiko abzusichern. Sind Sie gesetzlich versichert, läuft auch die Pflegepflichtversicherung über Ihre Krankenkasse. Bei den Privatanbietern liegen Kranken- und Pflegepflichtversicherung meist ebenfalls in einer Hand.
Jedoch sind die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zum Teil recht mager und im Pflegefall können schnell große finanzielle Deckungslücken entstehen, die nur durch die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung geschlossen werden können. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird sich das Problem noch weiter verschärfen. So ist davon auszugehen, dass die Kosten, die im Pflegefall aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, sich weiter erhöhen werden.

Es gibt drei Arten der privaten Pflegeversicherung:

Die Pflegerentenversicherung:
Sie bietet eine lebenslange Monatsrente, falls die Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Rentenhöhe kann durch den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss selbst bestimmt werden.

Die Pflegekostenversicherung:
Bei dieser Form beteiligt sich die Versicherung anteilig an den Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben.

Die Pflegetagegeldversicherung:
Diese Form der privaten Pflegeversicherung ist die geläufigste. Sobald eine Pflegebedürftigkeit besteht, zahlt die Pflegetagegeldversicherung einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag pro Pflegetag aus.

Versicherung ist sinnvoll für

Pflege kann jeden treffen. Sinnvoll ist dieser Schutz daher für jeden, der im Alter nicht mit dem eigenen Vermögen oder dem Vermögen der Angehörigen für die Kosten der Pflege haften möchte.

Leistungen

Diese Leistungen sollten versichert sein:

  • Leistung sollte auch bei Pflege durch Laien gewährleistet werden (beispielsweise Familienangehörige)
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Beitragsfreistellung der Pflegezusatzversicherung im Leistungsfall
  • Versicherungs- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung
  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • Verzicht auf Wartezeit