Privathaftpflichtversicherung

Der Verursacher haftet – im schlimmsten Fall ein Leben lang

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." So heißt es in § 823 BGB.

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt.

Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.

Grafik: GVD

Versicherung ist sinnvoll für

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Kinder, Auszubildende und Studenten sind in der Regel bei den Eltern mitversichert

Leistungen

Die Haftpflichtversicherung drei wichtige Aufgaben für Sie als Versicherungsnehmer:

Prüfungsfunktion - Sie prüft Ihre gesetzliche Haftpflicht im Schadenfall

Befreiungsfunktion - Sie reguliert an Sie gestellte berechtigte Ansprüche

Rechtschutzfunktion - Sie wehrt an Sie gestellte unberechtigte Ansprüche ab

Während eine Versicherungssumme oberhalb von 3 Mio. Euro in der Regel ausreichend ist, sollte man unbedingt auf Zusatzleistungen achten. Zu den wichtigsten gehören:

  • Ansprüche aus Personenschäden mitversicherter Personen untereinander
  • Ehrenamt und bestimmte Nebentätigkeiten
  • Forderungsausfalldeckung
  • Verlust von beruflichen und Privaten Schlüsseln
  • Sachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen
  • Mitversicherung deliktunfähiger Personen wie Kinder unter 7 Jahren
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Im begrenzten Umfang: Neuwertentschädigung