

Spezialhaftpflicht für Pflegeeltern
Zum Schutz im Innenverhältnis der Pflegefamilie
Über die normale Privathaftpflicht der Pflegeeltern sind in der Regel auch die Pflegekinder mitversichert bzw. zählen zum mitversicherten Personenkreis. Dies trifft jedoch nur auf Schäden gegenüber Dritten zu. Kein Schutz bei Schäden durch das Pflegekind an den Pflegeeltern Auch wenn die Pflegeeltern eine Privathaftpflicht haben, in der auch Schäden versicherter Personen untereinander versichert sind, handelt es sich hier immer nur um die Personenschäden. Für die Sachschäden muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Verursachen die Pflegekinder jetzt einen Sachschaden bei den Pflegeeltern ist dieser nicht abgedeckt. Über das Jugendamt ist der Schutz oft lückenhaft (kein Schutz bei deliktunfähigen oder behinderten Pflegekindern) oder gar nicht vorhanden
Über 15.000 zufriedenen Kunden anschließen
Einfache Lösungen
Zu jedem Risiko gibt es eine passende Absicherung
umfangreicher Schutz
Gemäß "Best Advice" erhalten Sie Versicherungslösungen, bei denen die Leistungen im Vordergrund stehen.
Profi-Support
Im Rahmen unsers Maklermandates überstützen wir in allen Bereichen.