Warenkreditversicherung / Forderungsausfallversicherung

Forderungsausfälle vorbeugen und vermeiden sichert die Liquidität des Unternehmens

Die Warenkreditversicherung (WKV) ist eine Kreditversicherung und bezeichnet die laufende Versicherung eines Lieferantenkredites. Durch diese Versicherung ist der Ausfall von Forderungen mit kurzen oder mittleren Laufzeiten durch den Kreditgeber vertraglich abgesichert.

Hierbei handelt es sich um Forderungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Die Warenkreditversicherung schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor hohen finanziellen Schäden und dient dazu, eventuell entstehende Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr abzusichern.

Dies lohnt sich meist, wenn der Ausfall einer Forderung für das Unternehmen zur einer existenzbedrohenden Situation führt.

Sichern Sie Ihre Forderungen gegen unkalkulierbare Ausfälle ab und behalten Sie Ihr Liquiditätsrisiko im Griff.

Gut erklärt von EulerHermes

Versicherung ist sinnvoll für

Eine Warenkreditversicherung empfiehlt sich sowohl für kleine als auch für größere Unternehmen, die Lieferungen und Dienstleistungen erbringen, für die der Kunden erst nach Erhalt der Leistung oder Ware zahlungspflichtig ist.

Leistungen

Hauptaufgabe ist die Schadenverhütung durch die komplette Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung Ihrer Abnehmer. Sie bietet zusätzliche Sicherheit durch frühzeitige Informationen über Ihre Abnehmer.

Im Schadenfall nimmt der Versicherer Ihre Interessen wahr und trägt so zur Minimierung des Schadens bei.

Bei Zahlungsunfähigkeit Ihrer Abnehmer wird der Forderungsausfall schnell und unbürokratisch beglichen.

Der Versicherungsfall tritt ein:

  • bei Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahren oder falls die Eröffnung des Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde
  • bei Annahme eines Insolvenzplanes/Schuldenbereinigungsplanes durch das Gericht
  • wenn mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist
  • wenn die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat
  • wenn die Zahlungsunfähigkeit eines ausländischen Kunden wegen Verschlechterung seiner Bonität droht
  • wenn infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint