

Zeltversicherung für Veranstaltungen
Wenn das Fest nicht im Zelt gefeiert werden kann
Bei der Planung von Veranstaltungen denken die Organisatoren an viele wichtige Bestandteile eines schönen Festes. An den wichtigen Versicherungsschutz wird oftmals gar nicht oder sehr spät gedacht.
Zielgruppe
- Veranstalter von Vereinsfesten und Sportveranstaltungen
- Teilnehmer an Stadtfesten
- Aussteller auf Gewerbemessen
- Sponsoren, die eigene Waren auf Veranstaltungen präsentieren
Versicherte Sachen:
- Zelte aller Art inklusive
- Gerüst
- Planen
- Seitenmarkisen
- Mobiliar inklusive (sofern beantragt)
- Bühnen
- Tische
- Bänke
- Stühle
-Fußböden
Nicht versicherte Sachen:
- Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen
- Schankanlagen
- Geschirr
- Kücheneinrichtung
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Unfall
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern, seiner Teile oder Ladungen
- Diebstahl, Beraubung
-mut- oder böswillige Beschädigung des Zeltes (nicht des Mobiliars)
- höhere Gewalt, Sturm und Hagel
- entschädigt werden Reparaturkosten (Teilschäden) bzw. der Zeitwert (Totalschäden)
Nicht versicherte Gefahren und Schäden (beispielhaft):
- Fehlen oder Mängel beanspruchungsgerechter Verpackung
- gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
- Schäden durch die Bearbeitung, Montage, Demontage, Benutzung und Vorführung selbst
- mittelbare Schäden aller Art
- Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie
- Schäden durch Streik, Aussperrung terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriff von hoher Hand

Kundenbroschüre
Mit diesem Vertriebpartner bieten wir die Zeltversicherung an:
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