

Dienstreisekasko
Mit dem privaten KFZ auf Dienstreise
Die Dienstreisekaskoversicherung dient zur Absicherung des Arbeitgebers, dessen Arbeitnehmer mit seinem privaten Fahrzeug Dienstreisen unternimmt, da er einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Ersatz dieser Schäden unabhängig von einer Schuldfrage gegen den Arbeitgeber hat.
Mit Abschluss der Dienstreisekasko besteht für das Privatfahrzeug eines Arbeitnehmers eine Vollkaskoversicherung. Im Wesentlichen werden ein Unfall, Brand, Diebstahl, Explosion, Überschwemmung, Vandalismus, Haarwild, Zusammenstöße und Glasbruch umfasst. Dabei ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert und die Kosten der Reparatur, sowie Folgeschäden wie Wertminderung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und eine Nutzungsentschädigung durch Rückstufung in der Versicherung.
Sollte der normale Arbeitnehmer einmal selbstständig eine Vollkaskoversicherung bei der Kfz-Versicherung für das eigene Fahrzeug direkt abgeschlossen haben, dann liegt hier unter Umständen eine Doppelversicherung vor. Jeder Arbeitnehmer sollte dann die Dienstreisekasko geltend machen, damit eine Verschlechterung bei der Einstufung des Schadenfreiheitsrabatts vermieden wird. Es somit nicht zulässig, dass ein Schaden bei beiden Versicherungen geltend gemacht wird.
Mit Antritt einer Dienstreise beginnt der Versicherungsschutz und dieser endet, wenn die Dienstreise abgeschlossen ist. Es ist nicht entscheidend, ob die Dienstreise von dem Firmensitz, von dem Wohnort oder von einem anderen Ort gestartet wird. Nicht abgedeckt sind Fahrten, zwischen der ständigen Arbeitsstätte und der Wohnung des Arbeitnehmers. Wird die Dienstreise für private Zwecke unterbrochen, so unterbricht auch der Schutz der Versicherung.
Die Dienstreisekasko dieser Versicherer und Assekuradeure können wir Ihnen anbieten:
![]() Describe your image | ![]() Describe your image |
|---|---|
![]() Describe your image | ![]() Describe your image |
![]() Describe your image |











