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Wald

AGG-Versicherung

Weil der Arbeitgeber die Verantwortung trägt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als “Antidiskriminierungsgesetz”, stellt sicher, dass Menschen nicht aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung, sexuellen Neigung oder einer Behinderung benachteiligt werden. Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer sind daher verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Andernfalls können Sie unter anderem auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt werden.

Es genügt beispielsweise bereits, eine nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeige, um sich im schlimmsten Fall gegen eine Diskriminierungsklage verteidigen zu müssen. Da diese Fälle schnell sehr kompliziert werden, kann juristischer Beistand sehr teuer werden.

Wichtige Leistungen im Überblick:

- Ansprüche wegen Diskriminierung nach AGG und anderen Gesetzen
- Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten
- Vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen
- Deckung von Pflichtverletzungen bis zu drei Jahre nach Vertragsende, die vor Vertragsende begangen wurden
- Bei Haftpflichtansprüchen: Übernahme von Entschädigung oder Schadensersatz, Abwehr- und Kostenschutz


Die Leistungen der AGG-Versicherung sind von einer klassischen Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, den bestehenden Haftpflichtschutz um eine Versicherung gegen Ansprüche nach dem Antidiskriminierungsgesetz zu ergänzen.

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