
Sozialpartnermodell
betrieblichen Altersvorsorge , die auf reinen Beitragszusagen basiert
Das Sozialpartnermodell ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die auf reinen Beitragszusagen basiert und durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt wird. Es wurde 2018 eingeführt und ist somit die jüngste Durchführungsvariante der bAV. Im Sozialpartnermodell haften Arbeitgeber nicht für die Höhe der späteren Betriebsrente, sondern lediglich für die Beitragszahlung.
Wesentliche Merkmale des Sozialpartnermodells:
Reine Beitragszusage:
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung von Beiträgen, garantiert aber keine bestimmte Rentenhöhe.
Tarifvertragliche oder betriebliche Regelung:
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Beteiligung der Sozialpartner:
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder Betriebsparteien (Betriebsrat/Personalrat) gestalten und steuern das Modell.
Arbeitgeberzuschuss:
Bei Entgeltumwandlung ist ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss von 15% des umgewandelten Entgelts vorgesehen.
Mögliche Sicherungsbeiträge:
Die Sozialpartner können einen zusätzlichen, arbeitgeberfinanzierten Sicherungsbeitrag vereinbaren, um Schwankungen des Anlagevermögens abzufedern.
Flexibilität:
Das Modell ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche oder des Unternehmens.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Weniger Haftung für die Rentenhöhe, Potenzielle Einsparungen bei Sozialabgaben durch bAV-Zuschuss.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Möglichkeit, das Alterseinkommen durch eine Betriebsrente aufzubessern.
- Teilweise Flexibilität bei der Gestaltung der Altersvorsorge.
Die Höhe der späteren Betriebsrente ist nicht garantiert. Die Verbreitung des Modells ist bisher gering. Nach Meinung viele Funktionäre eignet es sich in erster Linie für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung.







