
rückgedeckte Unterstützungskasse
Ob als Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber oder als Entgeltumwandlung:
Besonders geeignet für höhere Beiträge
Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.
Unter der betrieblichen Altersversorgung mit Rückdeckungsversicherungen finden wir die s.g. versicherungsfernen Durchführungswege, da diese Versorgungszusage auch ohne eine Versicherung dargestellt werden kann.
Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.






























