
Praxisausfall
Die Kosten laufen auch bei Krankheit oder bei Schäden weiter
Bei Freiberuflern, Selbstständigen und auch in so manchen Betrieben kommt es vor allen Dingen auf eine Person an. Mit dieser einen Arbeitskraft steht und fällt der Betriebsablauf. Häufig findet sich diese Gestaltung bei Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Architekten. Aber auch in anderen Berufszweigen und Unternehmungen ist eben genau eine Person so wichtig für den Betriebsablauf, dass ein krankheitsbedingtes Fehlen dieser weitreichende Konsequenzen hat. Hier sollte man über eine Praxisausfallversicherung nachdenken.
Ist diese für die Firma so wichtige Person arbeitsunfähig auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles, steht der Betrieb still. Ein gutes Beispiel ist die einzelne Arztpraxis oder Anwaltskanzlei, die ohne den behandelnden Arzt bzw. beratenden Rechtsanwalt, im Grunde schließen kann. Ohne Praxisaufallversicherung bedeutet kein Arzt bzw. Anwalt gleichfalls kein Gewinn für das Unternehmen.
Was ist mit der fortlaufenden Kosten der Praxis wie beispielsweise der Raummiete, den Gehältern der Arzthelfer bzw. Rechtsanwaltsfachangestellten oder den Leasingraten für die medizinischen Geräte? Solche Kosten trägt der Arzt, Anwalt, Zahnarzt, Notar, Architekt etc. bei Arbeitsunfähigkeit ohne ausreichende Absicherung nämlich selbst, aus eigener Tasche! Deshalb ist eine Praxisausfallversicherung durchaus sinnvoll.