
Pensionszusage
Besonders geeignet für höhere, flexible Versorgungsmodelle
Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.
Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die er seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters auszahlt, z. B. in Form einer monatlichen Betriebsrente. Wenn der Arbeitgeber vor Erreichen des Rentenalters invalide wird oder verstirbt, erhalten er, bzw. die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber. Die Höhe der Leistungen richtet sich hierbei nach der Dauer, die der Arbeitnehmer im Betrieb tätig war. Die Altersvorsorge ist im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. In diesem Fall übernimmt der Pensionssicherungsverein die Leistungsverpflichtung. Diese Variante ist für den Arbeitgeber besonders risikoreich, da vorzeitige Versorgungsfälle im Betrieb auftreten können.
Aber vorsicht: diese Form der bAV hat Auswirkungen auf die Billanz.
Die Zusage wird vom Arbeitgeber erstellt, die Versicherer bietet hierfür die passenden Rückdeckungsversicherung. Geeignete Anbieter sind daher nur die Gesellschaften mit einer hohen Reputation und einer speziellen Beratungsgesellschaft, die eine passende Versorgungsordnung erstellen kann.


















