
Pensionskasse
Eine klassische Lösung für größere Unternehmen
Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.
Auf eine betriebliche Altersversorgung nach §3,63 EStG durch Entgeltumwandlung haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch. Ausgenommen von diesem Anspruch sind die Arbeitnehmer die einem Tarifvertrag unterstehen, der diesen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt. Ab 2018 (Übergangsfrist für Bestandverträge bis 2020) muss der Arbeitgeber zudem 15% des Beitrages aus seinen Sozialversicherungsersparnis dazugeben.
Pensionskassen sind, wie Pensionsfonds auch, rechtlich eigenständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind im aufsichtsrechtlichen Sinne Versicherungen. Sie gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Finanziert werden sie über Zuwendungen der Trägerunternehmen sowie aus Vermögenserträgen.
Nachdem die Direktversicherung mit der Pensionskasse gleichgestellt wurden, werden diese Produkte kaum noch gefragt. Viele Pensionskasse befinden sich mittlerweile im s.g. Run-Off und werden abgewickelt.

















