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Betriebshaftpflicht

Pensionskasse

Eine klassische Lösung für größere Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.

Auf eine betriebliche Altersversorgung nach §3,63 EStG durch Entgeltumwandlung haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch. Ausgenommen von diesem Anspruch sind die Arbeitnehmer die einem Tarifvertrag unterstehen, der diesen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt. Ab 2018 (Übergangsfrist für Bestandverträge bis 2020) muss der Arbeitgeber zudem 15% des Beitrages aus seinen Sozialversicherungsersparnis dazugeben.

Pensionskassen sind, wie Pensionsfonds auch, rechtlich eigenständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind im aufsichtsrechtlichen Sinne Versicherungen. Sie gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Finanziert werden sie über Zuwendungen der Trägerunternehmen sowie aus Vermögenserträgen.

Nachdem die Direktversicherung mit der Pensionskasse gleichgestellt wurden, werden diese Produkte kaum noch gefragt. Viele Pensionskasse befinden sich mittlerweile im s.g. Run-Off und werden abgewickelt.

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zusammenarbeiten

DIESE BAV IST SINNVOLL FÜR

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist
- Unbefristet angestellte Mitarbeiter
- Geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.

Besonders attraktiv sind Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, die unterhalb der s.g. Bagatell-Grenze liegen und deshalb bei der Auszahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind.

LEISTUNGEN

Diese Leistungen können versichert werden:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung

Diese Pensionskassen können wir Ihnen anbieten:

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