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Betriebshaftpflicht

Pensionsfonds

Die Alternative zur Direktversicherung, wenn man im kolletiven Investmentfond investiert sein will

Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.

Auf eine betriebliche Altersversorgung nach §3,63 EStG durch Entgeltumwandlung haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch. Ausgenommen von diesem Anspruch sind die Arbeitnehmer die einem Tarifvertrag unterstehen, der diesen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt. Seit 2018 (Übergangsfrist für Bestandverträge bis 2020) muss der Arbeitgeber zudem 15% des Beitrages aus seinen Sozialversicherungsersparnis dazugeben.

Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird. Der Fonds bietet Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersvorsorge. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherung.

Anders als bei der Direktversicherung können die Beiträge in einem Pensionsfonds auch in höherem Maße angelegt werden, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Dadurch ergeben sich natürlich auch höhere Risiken, denn die Kurse am Aktienmarkt unterliegen starken Schwankungen.

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zusammenarbeiten

DER PENSIONSFONDS IST SINNVOLL FÜR

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist
- Unbefristet angestellte Mitarbeiter
- Geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.

Besonders attraktiv sind Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, die unterhalb der s.g. Bagatell-Grenze liegen und deshalb bei der Auszahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind.

LEISTUNGEN

Diese Leistungen können versichert werden:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung

Diese Pensionsfonds können wir Ihnen anbieten:

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