
Maschinenversicherung
Für Ihre mechanischen Helfer, ob mobil oder stationär
Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen, wo ein Maschinenschaden schwerwiegende finanzielle und wirtschaftliche Folgen haben kann, ist die Maschinenversicherung von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz vor unvorhergesehenen Sachschäden an den versicherten Maschinen. Dies gilt selbst dann, wenn die Schadenursache mit dem Betrieb zusammenhängt, beispielsweise wenn ein Mitarbeiter mutwillig eine Maschine zerstört oder wenn der Schaden aufgrund des Versagens der Sicherungseinrichtungen oder eines Kurzschlusses eintritt.
Über die Maschinenversicherung können sämtliche Maschinen, Apparate, maschinelle Einrichtungen und Anlagen versichert werden. Hierunter fallen z.B. Maschinen der Energieerzeugung, Maschinen und Anlagen der Energieverteilung sowie alle Produktions- und Hilfsmaschinen.
Auch bei ausgereifter Technik, sorgfältiger Wartung und fachmännischer Bedienung sind Maschinenschäden nicht vermeidbar. Unbekannt sind nur Zeitpunkt und Größe eines Schadens. Mit der Maschinenversicherung wird das Risiko für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen des Maschinenparks zu einer berechenbaren Größe. Zudem ist die Prämie für die Maschinenversicherung als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig.
Die Maschinenversicherung kann als Pauschalversicherung für alle vorhandenen Maschinen des Betriebes abgeschlossen werden. Dies lohnt vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen oder für Unternehmen mit häufig wechselnden Anlagen. Ansonsten ist die Versicherung von einzelnen Maschinen üblich. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Maschinen.
In der Maschinenversicherung ist es obligatorisch, für verwaltungskostenintensive Kleinschäden einen bestimmten Selbstbehalt zu vereinbaren. Eine höhere Selbstbeteiligung dient jedoch auch dazu eine geringere Versicherungsprämie zu vereinbaren.
Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den Zeitwert des versicherten Gerätes. Bei Teilschäden werden die zur Wiederherstellung notwendigen Reparaturkosten erstattet.


























