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Glasversicherung
Scherben bringen (nicht immer) Glück
Glas ist einer der unbeständigsten Werkstoffe. Gerne bricht das Glas. Das kann je nach Größe zu erheblichen Kosten führen. Versichert werden können Scheiben der Fenster, Türen und Vitrinen, aber auch Wintergärten.
Von der Glasversicherung ausgeschlossen sind hingegen Hohlgläser, wie Glühbirnen, Flaschen oder Trinkgläser.

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DIESE VERSICHERUNG IST SINNVOLL FÜR
Die Glasversicherung gehört zu den umstritten Versicherungen. Als Mieter sind die Fenster Eigentum des Vermieters und dieser hat die Fenster zu ersetzen. Als Eigentümer eines Hauses oder einer großen Aquariums ist eine Glasversicherung hingegen sehr sinnvoll. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist überraschend gut. in gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen wird häufig der Ersatz von Glas am Gebäude vom Eigentümer auf den Mieter bzw. Pächter übertragen.
LEISTUNGEN
Als Leistungserweiterungen empfehlen wir insbesondere:
- Einschluss von Muschelbruch
- Kran- oder Gerüstkosten
- Einschluss von künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
- Glaskeramik-Kochfeld (mit der dazugehörigen Elektronik)
Die Glasversicherungen dieser Versicherer und Assekuradeure können wir Ihnen anbieten:
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