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Betriebshaftpflicht

Gewässerschaden-Haftpflicht (Umweltschaden-Haftpflicht)

Sickert schädliche Flüssigkeit ins Erdreich, kann es richtig teuer werden.

Eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Unternehmen vor finanziellen Risiken schützt, die durch Umweltschäden entstehen, die durch ihre betrieblichen Tätigkeiten verursacht werden. Sie deckt Schäden an Umweltmedien wie Boden, Wasser und Luft sowie die daraus resultierenden Schäden für Dritte ab.

Die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Risikovorsorge für Unternehmen, da Umweltschäden oft mit hohen Kosten verbunden sind. Sie bietet Schutz vor:

1. Schäden an Umweltmedien:
Dies umfasst die Sanierung von kontaminiertem Boden und Wasser, die Reinigung von Luftverschmutzung und die Beseitigung von Schäden an natürlichen Lebensräumen.

2. Schäden für Dritte:
Dies können Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden sein, die durch Umwelteinwirkungen entstehen, beispielsweise wenn eine Kontamination durch ein Unternehmen zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern oder zur Beschädigung von Eigentum führt.

3. Öffentlich-rechtliche Ansprüche:
Die Versicherung kann auch Kosten abdecken, die durch behördliche Anordnungen zur Sanierung von Umweltschäden entstehen.


Die Versicherung greift sowohl bei akuten Schäden als auch bei Spätschäden, die erst Jahre später bemerkbar werden. Sie ist oft eine Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, da Umweltschäden, die durch Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände entstehen, nicht immer durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

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DIESE VERSICHERUNG IST SINNVOLL FÜR

Die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist somit ein wichtiger Baustein für Unternehmen, um sich vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden zu schützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die USH ist in der Regel Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.

LEISTUNGEN

Rettungskosten bis zur VS
Batterietanks gelten als ein Tank
Schäden an unbeweglichen Sachen des VN
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
Eigenschäden an versicherten Grundstücken/gebäuden
Sanierungsarbeiten am Gebäude, auf dem Gelände und im Erdreich
Die kostspielige Aushebung und Entsorgung der verseuchten Erdmasse
Schäden, die an umliegenden Häusern und Gelände verursacht wurden
Fakultativ: Abwässeranlagen- und Einwirkungshaftung

Die eigenständige Gewässerschaden-Haftpflicht dieser Versicherer können wir Ihnen anbieten:

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