top of page
Betriebshaftpflicht

Direktversicherung nach §3,63 EStG

Der Königsweg der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.

Auf eine betriebliche Altersversorgung nach §3,63 EStG durch Entgeltumwandlung haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch. Ausgenommen von diesem Anspruch sind die Arbeitnehmer die einem Tarifvertrag unterstehen, der diesen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt. Ab 2018 (Übergangsfrist für Bestandverträge bis 2020) muss der Arbeitgeber zudem 15% des Beitrages aus seinen Sozialversicherungsersparnis dazugeben.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist somit der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer sind hingegen seine Arbeitnehmer. Direktversicherungen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Beiträge bei einer klassischen Direktversicherung dürfen nur bis zu 35% der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Alternativ bietet die Brache aber auch aktienorientierte Lösung an.

Beratungsangebot.jpg
Volunteer handing bulletin_edited.jpg

Kundenbroschüre

zusammenarbeiten

Landingpage

DIESE VERSICHERUNG IST SINNVOLL FÜR

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist
- Unbefristet angestellte Mitarbeiter
- Geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer mit einer Föderung von 15% zu beteiligen, wenn er selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Besonders attraktiv sind Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, die unterhalb der s.g. Bagatell-Grenze liegen und deshalb bei der Auszahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind.

LEISTUNGEN

Diese Leistungen können versichert werden:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung

Die Direktversicherungen dieser Versicherer können wir Ihnen anbieten

bottom of page