
Direktversicherung nach §3,63 EStG
Der Königsweg der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.
Auf eine betriebliche Altersversorgung nach §3,63 EStG durch Entgeltumwandlung haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch. Ausgenommen von diesem Anspruch sind die Arbeitnehmer die einem Tarifvertrag unterstehen, der diesen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt. Ab 2018 (Übergangsfrist für Bestandverträge bis 2020) muss der Arbeitgeber zudem 15% des Beitrages aus seinen Sozialversicherungsersparnis dazugeben.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist somit der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer sind hingegen seine Arbeitnehmer. Direktversicherungen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Beiträge bei einer klassischen Direktversicherung dürfen nur bis zu 35% der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Alternativ bietet die Brache aber auch aktienorientierte Lösung an.
































