
D&O-Versicherung
Die Managerhaftpflichtversicherung – Wer entscheidet haftet!
Vom Konzernvorstand über den Aufsichtsrat bis hin zum Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens – wer als Unternehmensleiter auf der sicheren Seite stehen und nicht mit seinem privaten Vermögen haften will, für den ist die Managerhaftpflicht-Versicherung, auch D&O-Police oder Manager-Versicherung genannt, unerlässlich. Immer häufiger werden Manager mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Nicht selten geht es hier um Millionenforderungen. Oftmals sind es die Unternehmen selbst, die Ansprüche gegen das eigene Management geltend machen. Aber auch Vertragspartner, Wettbewerber oder Behörden werfen Unternehmen und deren Organen verstärkt Pflichtschutzverletzungen vor.
D&O steht für Directors and Officers, was nach amerikanischem Sprachgebrauch die Vorstände und Aufsichtsräte aus dem deutschen Rechtssystem erfasst.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und wird deshalb auch Managerhaftpflicht-Versicherung genannt. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungsrechtlich abgedeckt.
Wird ein Mitglied der Unternehmensleitung wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche.
























