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Betriebshaftpflicht

Betriebsschließungsversicherung

Infizierter Betrieb – Schutz vor den finanziellen Konsequenzen

Ist Ihr Betrieb von einer Infektionskrankheit wie beispielsweise den Salmonellen betroffen, wird seitens der Behörden eine vollständige Schließung veranlasst. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.

Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

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Kundenbroschüre

zusammenarbeiten

DIESE VERSICHERUNG IST SINNVOLL FÜR

Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Seit der Corona-Pandemie unterliegen aber generell Ladengeschäfte einem höheren Schließungungsrisiko.

LEISTUNGEN

Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.

Diese Gefahren und Schäden sind versicherbar:
- Schließungsschäden – entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
- Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein.
- Desinfektionskosten – die entstehen bei behördlich angeordnet oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen.
- Aufwendungen von Lohnkosten – im Betrieb beschäftigte Personen, denen wg. Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird.
- Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.

Die Betriebsschließungsversicherungen dieser Versicherer können wir Ihnen anbieten:

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