
Berufshaftpflicht
Existenzsicherung für Freiberufler
Wenn es um die Existenzgrundlage geht, ist Sicherheit besonders wichtig. Denn bei aller Vorsicht kann nie ausgeschlossen werden, dass man im Rahmen seiner Tätigkeit andere Menschen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Und solch ein Haftpflichtschaden kann schnell das Ende eines Unternehmens bedeuten, wenn man sich nicht gegen finanzielle Risiken abgesichert hat. Denn grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen für Schäden an Dritten. Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine der zahlreichen betrieblichen Versicherungen, deren Abschluss ein Gründer prüfen sollte. Der Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Forderungen, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden resultieren können. Sie ist damit umfangreicher als die Betriebshaftpflicht.
Im Prinzip kombiniert die Berufshaftpflichtversicherung zwei wichtige Komponenten der Haftpflichtversicherungen miteinander, da sie die Schadensarten von zwei verschiedenen Haftpflichtversicherungen beinhaltet. Zum einen sind in einer Berufshaftpflichtversicherung die Schadensarten der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu zählen die Personen- und Sachschäden.
In der Berufshaftpflichtversicherung sind ebenfalls sogenannte Vermögensfolgeschäden ein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es handelt sich hier um eine finanzielle Schädigung eines Dritten, der jedoch zwingend ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen sein muss.
Zusätzlich ist auch die Schadensart der sogenannten Vermögenshaftpflichtversicherung in der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen – der echte Vermögensschaden. Von echten Vermögensschäden spricht man immer dann, wenn einer finanziellen Schädigung eines Dritten kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.































