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Förder-Pflegeversicherung
Versichern Sie sich vor den stiegenden Kosten im Pflegefall
Förderpflege, im Kontext der Pflegeversicherung, ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, die als "Pflege-Bahr" bekannt ist. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Pflegefall und ist für alle ab 18 Jahren, die nicht bereits pflegebedürftig sind, zugänglich. Die Förderung erfolgt durch einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro, wobei der Versicherungsnehmer mindestens 10 Euro Eigenbeitrag leisten muss.
DIESE VERSICHERUNG IST SINNVOLL FÜR
Kunden mit Vorerkrankungen. Die Leistungen der Versicherung orientieren sich an den Pflegegraden und sind als Pflegetagegeld ausgestaltet. Die Höhe der Leistung variiert je nach Pflegegrad.
Im Detail bedeutet Förderpflege:
Staatliche Förderung:
Die Bundesregierung unterstützt diese Form der Pflegevorsorge durch eine monatliche Zulage von 5 Euro, was 60 Euro pro Jahr entspricht.
Keine Gesundheitsprüfung:
Für den Abschluss dieser Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, und es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Mindestbeitrag:
Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer mindestens 10 Euro monatlich selbst einzahlen.
Leistungen:
Die Leistungen der Versicherung orientieren sich an den Pflegegraden und sind als Pflegetagegeld ausgestaltet. Die Höhe der Leistung variiert je nach Pflegegrad.
Unabhängig von der Ursache:
Die Leistungen werden unabhängig davon erbracht, ob die Pflegebedürftigkeit durch eine körperliche, geistige oder psychische Erkrankung verursacht wurde.
Zusätzlich zur finanziellen Absicherung im Pflegefall kann Förderpflege auch dazu beitragen, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Durch die Bereitstellung von Mitteln können Pflegebedürftige ihre Selbstbestimmung erhalten und beispielsweise eine individuellere Betreuung oder Hilfsmittel finanzieren.
LEISTUNGEN
Diese Leistungen sollten versichert sein:
- Leistung sollte auch bei Pflege durch Laien gewährleistet werden (beispielsweise Familienangehörige)
- Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- Beitragsfreistellung der Pflegezusatzversicherung im Leistungsfall
- Versicherungs- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung
- Leistung ab Pflegegrad 1
- Verzicht auf Wartezeit
Die Förder-Pflegeversicherungen dieser Versicherer können wir Ihnen anbieten:
Sollte ein Versicherer einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt haben, wir dieser durch eine Klick auf das Logo aufgerufen. Stand 07.2025
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